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Thema: EnWG § 14a

Was sagt §14a EnWG aus und was muss ich beim Betrieb meiner Energieanlage dazu wissen?

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Steuerbarkeit von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder Speicher. Ziel ist, Stromnetze zu entlasten und Lastspitzen zu vermeiden. Betreiber müssen die technische Möglichkeit zur netzdienlichen Steuerung schaffen. Für neue Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, ist die Steuerbarkeit verpflichtend. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz bzw. Übergangsregelung bis 31.12.2028. Es macht also auch Sinn, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Ohne Umsetzung der Steuerbarkeit drohen rechtliche Verstöße, Netzüberlastungen und Verlust reduzierter Netzentgelte. Betreiber riskieren Bußgelder und Anschlussverzögerungen.

Die Mondas-Datenplattform ermöglicht die Anbindung § 14a-relevanter Anlagen über offene Schnittstellen und stellt deren Betriebs- und Verbrauchsdaten zentral bereit. Mondas schafft damit Transparenz und eine belastbare Datenbasis für Netzbetreiber und Versorger. Eine netzseitige Steuerung nach § 14a EnWG erfolgt nicht über Mondas, sondern über die dafür vorgesehenen Leit- und Steuersysteme. Mondas ergänzt diese als Monitoring- und Analyseplattform.