Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mondas GmbH
I. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mondas und seinen Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung von Softwareprodukten zum vollautomatischen Energie-, Anlagen- und Gebäude-Monitoring und für das Management und die Analyse von Zeitreihendaten, sowie Schulungen, Updates und Kundensupport. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Dienstleister wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform (entsprechend II.) maßgebend.
4. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
5. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
II. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Mondas und dem Kunden kommt mit jeweiliger Unterschrift eines Bereitstellungsvertrags in Textform, sowie zugehöriger Rahmenverträge zustande. Dabei ist der Vertragsschluss von Seiten der Mondas GmbH nur wirksam, wenn die Unterschrift von einem vertretungsberechtigten Organ oder Geschäftsführer oder einem Angestellten stammt, der nachweislich einer dem Vertragsdokument beigefügten Vollmacht vertretungsbefugt ist. Die digitale Unterschrift ist ausreichend. Eine qualifizierte elektronische Signatur muss nicht enthalten sein.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Im zwischen Mondas und dem Kunden geschlossenen Vertrag wird der Preis für die von Mondas geschuldete Leistung individuell vereinbart
Alle zwischen Mondas und dem Kunden vereinbarten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlung
Zahlungen haben ausschließlich auf das im Rechnungsformular der Mondas genannte Konto zu erfolgen.
3. Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung. Rechnungsstellung erfolgt frühestens im Zeitpunkt vollständiger Bereitstellung, sofern nicht die Zahlung für vorbereitende Leistungen der Mondas oder teilweise Bereitstellung vereinbart wurde oder sonst Teilzahlungen vereinbart wurden.
4. Verzug und Verzugszinsen
Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Zahlbetrag zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
5. Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht
Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
6. Zurückbehaltungsrechte des Kunden
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden nach diesen AGB unberührt.
IV. Nutzungsübertragung
Jegliche Software, die dem Kunden zu Nutzung bereitgestellt wird, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von Mondas. Die folgenden Rechte und Pflichten gelten gemäß näherer Lizenzvereinbarung mit Mondas
- Nutzungsrechte
- Nutzungsbeschränkungen
Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf Software und Softwarezugang nicht rechtswidrig und nicht vertragswidrig nutzen.
(2) Der Kunde darf den Code von bereitgestellter Software nicht ändern.
(3) Der Kunde darf Software und Softwarezugang Dritten nicht zur Verfügung stellen.
V. Bereitstellung und Bereitstellungsfrist
Mondas hat im individuell vereinbarten Umfang dem Kunden Software bereitzustellen und die vereinbarten Nebenleistungen zu erbringen. Nachrangig und ergänzend zu individuellen Vereinbarungen gelten die folgenden Regelungen.
1. Bereitstellung der Software
Die Bereitstellung erfolgt durch browserbasiertes Einloggen auf den Servern der Mondas GmbH nach Zurverfügungstellung der Login-Daten bzw. Registrierung.
2. Service Level Agreements/Schulungen
a. Kundensupport
Mondas leistet dem Kunden neben der Bereitstellung der Monitoring Software Kundensupport in individuell zu vereinbarendem Umfang.
b. Schulungen
Mondas ist ebenfalls nach individueller Vereinbarung verpflichtet, den Kunden bzw. dessen Personal in dem folgend beschriebenen Umfang zu den bereitgestellten Softwareprodukten zu schulen.
c. Updates (Cloud-basiert)
Mondas hält die Software durch Updates auf dem neuesten Stand. Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung einer bestimmten Version der Software besteht nicht.
3. Bereitstellungsfrist
a. Die Bereitstellungsfrist bzw. der Zeitpunkt der Bereitstellung der Zugangsdaten für die Benutzung der Software wird individuell vereinbart.
b. Für den Fall, dass Mondas vertraglich vereinbarte Bereitstellungsfristen aus Gründen, die Mondas nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, hat Mondas den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen.
c. Sofern eine verspätete Bereitstellung aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Bereitstellung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist Mondas berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden hat Mondas unverzüglich zu erstatten. Die Unzumutbarkeit der Bereitstellung ist beispielsweise dann gegeben, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die beim Kunden verfügbaren IT-Systeme nicht auf dem für die Bereitstellung notwendigen aktuellen Stand sind und eine Aktualisierung seitens des Kunden nicht zeitnah zu erwarten ist.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Hardware und Softwareanforderungen
Der Kunde hat alles seinerseits Nötige zu tun, damit Mondas die ihm geschuldeten Leistungen erfüllen kann. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich dessen IT-Systeme auf dem für die Nutzung von Mondas Monitoring Software erforderlichen aktuellen Stand befindet. Der Kunde hat seine IT-Systeme auf dem erforderlichen aktuellen Stand zu erhalten.
b. Softwareupdates (aktuellster Stand)
Der Kunde verpflichtet sich, von Mondas bereitgestellte Softwareupdates zeitnah zu implementieren. Updates sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, vom Kunden selbst zu installieren.
5. Datenschutz
a. Cloudserver
Die Server der Mondas GmbH sind nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert und befinden sich ausnahmslos in Deutschland.
b. On-Premise
Sofern Mondas Monitoring Software ohne Verbindung zur von Mondas betriebenen Cloud On-Premise implementiert wird, treffen Mondas keine über die Integrität der Software hinausgehenden Datenschutzverpflichtungen.
VI. Geheimhaltung
Mondas und der Kunde sind jeweils verpflichtet ihnen zugetragene Informationen zum Betrieb des jeweils anderen Geschäftspartners mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Der Geheimhaltung unterliegen insbesondere Quellcode von zur Verfügung gestellter Software, Verfahrensweisen (insbesondere beim Energie-Monitoring) und insbesondere alle Login-Daten.
VII. Gewährleistung und Haftung für Software und sonstige Dienste
Die Vertragsparteien haften vorrangig nach den folgenden Bestimmungen, im Übrigen haften sie nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
1. Pflicht zur Leistung einer mangelfreien Sache
a. Haftung für mangelfreie Bereitstellung und Instandhaltung
Mondas schuldet die Bereitstellung der Software nach dem aktuellen Stand der Regeln der Softwareerstellung lege artis. Dabei sind bei der Softwareüberlassung für gewisse Zeiträume die Grundgedanken des Mietrechts anzuwenden. Im Umfang eines vereinbarten Service Level Agreements haftet die Mondas GmbH demnach dem Kunden auf Instandhaltung der Software während der laufenden Vertragszeit.
b. Keine Haftung für bekannte Mängel
Für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
2. Ausschluss der Haftung für vom Kunden verursachte Schäden
Wir haften nicht für Schäden, die vom Kunden selbst herbeigeführt worden sind. Der Kunde hat einen Schaden insbesondere dann selbst herbeigeführt, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er die Software ohne Erlaubnis geändert hat oder der Schaden durch eine Nutzung entgegen den vertraglichen Vereinbarungen verursacht worden ist.
3. Haftungsausschluss bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Der Kunde haftet für alle Schäden, die aufgrund er Verletzung eigener Mitwirkungspflichten nach diesen AGB oder den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entstanden sind.
a. Der Kunde trägt die Verantwortung für Schäden oder Nachteile, die ihm aufgrund verspäteter oder nicht implementierter Updates entstanden sind.
b. Der Kunde haftet selbst für Schäden, die ihm aufgrund Wegfalls der Hardware-Voraussetzungen für die Benutzung der von Mondas pflichtgemäß bereitgestellten Software entstehen.
c. Der Kunde haftet selbst für Schäden, die ihm durch vertragswidrige Nutzung der Produkte der Mondas entstehen.
4. Pflichten der Mängelanzeige, Schadensanzeige
Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten entsprechend § 377 HGB nachgekommen ist. Eine Anzeige in Textform an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Bereitstellung, der Bereitstellung eines Updates oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. In Textform anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Bereitstellung der Software oder des Updates und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel.
Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen
5. Mangelbehebung
a. Für die von uns im Falle eines aufgetretenen Mangels zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde uns den für die Mangelbehebung notwendigen Zugriff auf seine IT-Systeme zu gewähren.
b. Die uns aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten können wir vom Kunden für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.
6. Haftungsausschluss im Übrigen
a. Die Mondas haftet, soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
b. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet die Mondas, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
(1) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
(2) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung der Mondas GmbH ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
c. Die sich gemäß VII.6.b.(2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung.
d. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist zwischen den Vertragsparteien im Innenverhältnis, jedoch nicht gegenüber außenstehenden Dritten, ausgeschlossen.
e. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.
f. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern kein verschuldeter Verzug bei der Mängelbeseitigung eingetreten ist. Folgeschäden sind Schäden, die indirekt und in Folge eines anderen Schadens entstehen. Nicht ersatzfähiger Folgeschaden im Sinne dieser AGB ist insbesondere der aufgrund unverschuldet verspäteter Bereitstellung oder Mangelbeseitigung entgangene Gewinn.
VIII. Verjährung
Ansprüche nach diesen AGB verjähren nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Geltendes Recht
Auf Verträge zwischen Mondas und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Gerichtstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Freiburg ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2025